Schweiz
Auto

Millionär hält Abstand auf A1 nicht ein – und erhält horrende Geldstrafe

Fahrzeuge stauen sich am Limmattaler Kreuz, auf der Autobahn A1 vor dem Gubristtunnel, am Montag, 8. Juli 2024 in Weiningen. (KEYSTONE/Michael Buholzer)
Die Autobahn A1. (Archivbild)Bild: keystone

Millionär hält Abstand auf Autobahn A1 nicht ein – so hoch ist seine Geldstrafe

Das Aargauer Obergericht hat einen Autofahrer wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Weil der Schweizer ein Spitzenverdiener ist, fällt die Strafe entsprechend hoch aus: Es geht um 108'500 Franken.
04.09.2024, 12:3004.09.2024, 14:51
Mehr «Schweiz»

Ein Schweizer hielt auf der Autobahn A1 nicht genügend Abstand auf das vorfahrende Auto ein. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

Konkret verurteilte das Obergericht den 58-jährigen Autofahrer zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1970 Franken (total 98'500 Franken). Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Busse in der Höhe von 10'000 Franken muss der Verurteilte bezahlen.

Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor. Die Geldstrafe von 50 Tagessätzen liegt gemäss Obergericht am unteren Ende des Strafrahmens von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Einkommen von 1,6 Millionen Franken

Ein Tagesansatz für eine Geldstrafe beträgt in der Regel mindestens 30 Franken und höchstens 3000 Franken. Die Höhe des Tagessatzes wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils bemessen. Aus dem Urteil des Obergerichts geht hervor, dass der Schweizer über ein steuerbares Einkommen von 1,674 Millionen Franken verfügt.

Der Autofahrer hatte das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen an das Obergericht weitergezogen. Er wollte mit zahlreichen juristischen Spitzfindigkeiten einen Freispruch erreichen. So gebe es keinen relevanten Beweis für den behaupteten Unterabstand.

Viel zu nahe aufgefahren

Der 58-Jährige war an einem Donnerstag im März 2023 um 9.35 Uhr mit seinem BMW auf der Autobahn A1 in Richtung Zürich gefahren. Bei Kölliken folgte er auf dem Überholstreifen über eine Distanz von 2400 Meter bei einer Geschwindigkeit von 110 bis 120 km/h dem vorausfahrenden Fahrzeug mit einem ungenügenden Abstand von acht bis zwölf Metern.

Das Obergericht hält in seinen Erwägungen fest, das Polizeivideo zeige, dass der Beschuldigte auf der Autobahn dem vor ihm fahrenden Fahrzeug mit sehr geringem Abstand gefolgt sei. Gleich zu Beginn des Videos sei zu sehen, dass der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen lediglich eine Leitlinie und einen kleinen Teil des Abstands zwischen zwei Leitlinien betragen habe.

Das Polizeifahrzeug sei eine Geschwindigkeit von 124 Kilometer pro Stunde gefahren, wobei sich in den nächsten Sekunden bei vergleichbaren Abstandsverhältnissen zwischen den Fahrzeugen die Geschwindigkeit auf 112 km/h verringert habe.

Für das Obergericht steht fest, dass der Schweizer mit seinem Fahrverhalten eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen habe. Sein Fahrverhalten sei als «rücksichtslos» zu qualifizieren. Der Lenker habe eine hohe abstrakte Unfallgefahr für das voranfahrende sowie allfällig nachfolgende Fahrzeuge geschaffen.

Unfall mit fatalen Folgen

Es sei allgemein bekannt, dass aufgrund der hohen auf der Autobahn gefahrenen Geschwindigkeiten bereits geringe Fahrfehler zu Unfällen und Folgeunfällen mit fatalen Folgen führen könnten, heisst es im Urteil. Die Richter nennen etwa ein plötzliches Bremsmanöver des vorausfahrenden Fahrzeugs oder eine kurze Unachtsamkeit.

Weil der Autolenker abblitzte, muss er auch die obergerichtlichen Verfahrenskosten von 3000 Franken sowie die Verfahrenskosten der ersten Instanz von 2124 Franken bezahlen. Er hat für das Honorar seines Anwalts selbst aufzukommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

(Urteil SST.2024.85 vom 21.08.2024).

(red./sda) (argoviatoday.ch)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
25-Tonnen-Lastwagen rollt unkontrolliert durch tschechische Kleinstadt
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf [email protected] und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
332 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
denkpause
04.09.2024 12:11registriert April 2021
Also, effektiv 10‘000.-
Das ist bei einem Jahresgehalt von über 1.6 M nun nicht sonderlich hoch.
30127
Melden
Zum Kommentar
avatar
The Rogue
04.09.2024 12:19registriert April 2020
Bussen sollten alle Einkommensabhängig sein. Man sollte es sich nicht "leisten" können Verkehrsregeln zu brechen.
27147
Melden
Zum Kommentar
avatar
slnstrm
04.09.2024 12:05registriert August 2023
Eigentlich ist das nicht unfassbar hoch, sondern im Verhältnis zu seinem Einkommen zu tief. Bussen sollten sowieso Einkommensabhängig sein und in % des Einkommens gesprochen werden. Für den einen sind 100 Franken die Welt für den Anderen nichts wert...
Habe die Idee hinter dem Bussenkatalog nie verstanden.
24762
Melden
Zum Kommentar
332
Sanija Ameti schoss in denkmalgeschützter Villa der Stadt Zürich

Die Schiessübung der GLP-Politikerin Sanija Ameti hat einen Sturm der Entrüstung verursacht – Ameti sah sich mit einem massiven Shitstorm konfrontiert und steht mittlerweile mit ihrer Familie unter Polizeischutz. Sie verlor ihren Job und die Grünliberalen leiteten ein Ausschlussverfahren gegen die Zürcher Stadtparlamentartierin ein. Nun droht Ameti noch weiteres Ungemach: Mittlerweile beschäftigt ihre Schiessübung auch den Denkmalschutz, wie der «Blick» schreibt.

Zur Story